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projektsteuerung

zusammenarbeit

...von bauherr, projektsteuerer und planer

der bauherr als veranlasser einer baumaßnahme und als auftraggeber von planern sowie ausführenden firmen hat eine reihe von aufgaben zu erfüllen, die ihn gewöhnlich zeitlich und fachlich in hohem maße fordern.

die damit verbundenen pflichten, die er nicht nur im eigenen interesse, sondern auch aus der verantwortung seinen auftragnehmern gegenüber zu erfüllen hat, sind insbesondere:

  • festlegen der projektziele, z. b. qualitätsvorstellungen
  • aufstellen eines organisations- und terminplanes für die bauaufgabe
  • abschluß von verträgen zur verwirklichung der projektziele
  • koordination und steuerung der projektbeteiligten mit mehreren fachbereichen
  • planungsergebnisse auf einhaltung der planungsvorgaben prüfen
  • untersuchung von zielkonflikten und entscheidung zur fortschreibung der projektziele
der bauherr hat ferner für die finanzierung des bauvorhabens die vollständigen kosten der investition zu ermitteln und zu überwachen, wofür es auch notwendig ist, die kostenermittlungen seiner auftragnehmer um diejenigen inhalte zu ergänzen, welche durch diese nicht geplant werden.
 
 projektsteuerung
 
 
 
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