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projektsteuerung

leistungen

wenn bisher vom bauherrn gesprochen wurde, so ist damit nicht unbedingt der bauherr als natürliche person gemeint. leider ist dieser bauherr im herkömmlichen verständnis inzwischen die ausnahme. statt dessen haben es nicht nur architekten, sondern gerade die projektsteuerer mit bauherrenorganisationen zu tun, welche in der praktischen zusammenarbeit aus mehreren bauherrenvertretern bestehen.

diese werden, wenn es sich nicht um eine erfahrene planungs- oder bauabteilung einer größeren behörde oder eines unternehmens handelt, oft von vielen unterschiedlichen zielen geleitet, die es im vorfeld der planung zu koordinieren und nachfolgend zu steuern gilt.

es bedarf keiner umfangreichen erläuterungen, um sich vorstellen zu können, dass bei großen organisationseinheiten die entscheidungsfindung auf der bauherrenseite und die fachgerechte formulierung des bauherrenwillens eine anspruchsvolle aufgabe ist, die erheblich über die vom architekten zu erbringenden leistungen in der leistungsphase 1 (grundlagenermittlung) hinausgehen kann.

leistungen der projektsteuerung

handlungsbereiche

 

 

 

1.

klärung der aufgabenstellung, erstellung und koordinierung des programms für das gesamtprojekt

gesamtprojekt

2.

klärung der voraussetzungen für den einsatz von planern und anderen an der planung fachlich beteiligten (projektbeteiligte)

organisation

3.

aufstellung und überwachung von organisations-, termin- und zahlungsplänen, bezogen auf projekt und projektbeteiligte 

organisation, termine, finanzierung

4.

koordinierung und kontrolle der projektbeteiligten, mit ausnahme der ausführenden firmen

organisation, termine, qualitäten

5.

vorbereitung und betreuung der beteiligung von planungsbetroffenen

information

6.

fortschreibung der planungsziele und klärung von zielkonflikten

gesamtprojekt, qualitäten, kosten, termine

7.

laufende information des auftraggebers über die projektabwicklung und rechtzeitiges herbeiführen von entscheidungen des auftraggebers

information, termine

8.

koordination und kontrolle der bearbeitung von finanzierungs-, förderungs- und genehmigungsverfahren

finanzierung, recht (1)

 
 projektsteuerung
 
 
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